Allgemeine Vertragsbedingungen

der Bauknecht Softfolio.edv GmbH für IT-Leistungen

Inhalt

1.

Allgemeines

§ 1

Geltungsbereich / AGB des Kunden / Änderungen dieser Vertragsbedingungen

1.1

Die folgenden Vertragsbedingungen gelten für jeden Vertrag, der zwischen dem Kunden und der Bauknecht Softfolio.edv GmbH (im Folgenden „Bauknecht Softfolio.edv“ genannt) geschlossen wird.

1.2

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis von Bauknecht Softfolio.edv, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Bauknecht Softfo-lio.edv hat derartige Allgemeine Geschäftsbedingungen vor Vertragsschluss ausdrücklich und schriftlich an-erkannt.

1.3

Bauknecht Softfolio.edv behält sich vor, diese Vertragsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar. Bauknecht Softfolio.edv wird den Kunden über Änderungen der Vertragsbedingungen rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der Änderungen der Vertragsbedingungen nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten Vertragsbedingungen als vom Kunden angenommen. Bauknecht Softfolio.edv wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.

2.

Bedingungen für die Lieferung von Standardsoftware und Hardware

§ 2

Gegenstand der Lieferung

2.1

Die Eigenschaften der Hardware und/oder der Software ergeben sich aus den Produktbeschreibungen, er-gänzend aus der Benutzerdokumentation.
Für solche Produkte, die im Vertrag als Produkte von Vorlieferanten gekennzeichnet sind, leistet Bauknecht Softfolio.edv nur insoweit Gewähr, dass diese die Voraussetzungen erfüllen, die für den Bauknecht Softfo-lio.edv bekannten Einsatz der Produkte beim Kunden wesentlich sind. Im Übrigen steht Bauknecht Softfo-lio.edv für Angaben in den Produktbeschreibungen der jeweiligen Hersteller und für die Freiheit von sonsti-gen Mängeln nicht ein.
Gesetzliche Vorschriften oder für den Kunden ähnlich zwingende Vorgaben werden eingehalten.

2.2

Alle Programme werden in ausführbarer Form (Objektcode) geliefert.
Bauknecht Softfolio.edv ist verpflichtet, soweit in den von Bauknecht Softfolio.edv hergestellten Programmen Schnittstellen zu nicht von Bauknecht Softfolio.edv hergestellten Programmen bestehen, dem Kunden die er-forderlichen Informationen über die Schnittstellen gegen Vergütung des Aufwands für die Lieferung zur Ver-fügung zu stellen. Der Kunde darf diese Informationen bei Bedarf anderen Auftragnehmern bekannt geben. Anpassungen der Schnittstellen in den von Bauknecht Softfolio.edv hergestellten Programmen durch Bau-knecht Softfolio.edv können von den Vertragspartnern jederzeit gesondert vereinbart werden.

2.3

Die Benutzerdokumentation für die Software wird in elektronischer Form auf Datenträger geliefert. Die Be-nutzerdokumentation für solche Produkte (Hardware und/oder Software), die im Vertrag als Produkte von Vorlieferanten gekennzeichnet sind, wird nur auf Wunsch gegen gesonderte Vergütung geliefert, es sei denn der jeweilige Hersteller liefert sie von sich aus bereits mit. Die Form der Benutzerdokumentation richtet sich nach dem jeweiligen Hersteller (auf Datenträger gespeichert oder ausgedruckt).

2.4

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Hardware und die Datenträger mit der Software Eigentum von Bauknecht Softfolio.edv und dürfen weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.

§ 3

Nutzungsrechte

Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde folgende Nutzungsrechte an der von Bauknecht Softfolio.edv gelieferten Software:

3.1

Der Kunde ist berechtigt, die Software als Einplatzversion auf einem einzigen Personal Computer sowie für einen einzigen Nutzer zu installieren. Bei Erwerb einer Mehrplatz-Lizenz gilt das Nutzungsrecht für die ver-einbarte Anzahl von gleichzeitigen Zugriffen, das heißt, für die vereinbarte Anzahl von clients, die gleichzeitig mit der Software arbeiten. Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende zeitgleiche Nutzung der Software ist unzulässig. Der Einsatz der Software auf einem Server ist nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass eine zeitgleiche Nutzung von mehr als der vereinbarten Anzahl von clients ausgeschlossen ist.

3.2

Das Softwarenutzungsrecht gemäß § 3.1 bezieht sich nur auf einen Standort; für die Installation bzw. Nut-zung dieser Software an mehreren Standorten (z.B. Terminal Server) ist der Erwerb zusätzlicher Lizenzen erforderlich. Der Kunde darf die Software auf der Festplatte speichern und im Rahmen der aus der Leis-tungsbeschreibung ersichtlichen bestimmungsgemäßen Ausführung der Anwendung vervielfältigen. Er ist weiter berechtigt, notwendige Sicherungskopien zu erstellen. Hat der Kunde eine Lizenz für eine Einplatz-version erworben, dienen die Originaldatenträger (CD Rom, Disketten etc.) als Sicherungskopie. Die Soft-ware muss in der von Bauknecht Softfolio.edv bzw. dem jeweiligen Hersteller freigegebenen Betriebssys-temumgebung und unter den empfohlenen Hardwarevoraussetzungen eingesetzt werden.

3.3

Soweit nicht anderweitig vereinbart, ist der der Kunde nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte Änderungen oder Eingriffe an der Software vorzunehmen, auch nicht, um mögliche Programmfehler zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit Bauknecht Softfolio.edv die Vornahme dieser Änderungen verweigert oder die Änderungen nur gegen Zahlung einer höheren Vergütung als einer angemessenen Vergütung anbietet. Evtl. Ansprüche des Kunden auf kostenfreie Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung bleiben von Vorstehendem unberührt.

3.4

Die Vermietung der Software, die Erteilung von Unterlizenzen, sowie die Nutzung der Software innerhalb ei-nes Application Service Providing (ASP) darf nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung durch Bauknecht Softfolio.edv erfolgen.

3.5

Der Kunde ist berechtigt, eine Software, die Bauknecht Softfolio.edv auf einem Datenträger ausgeliefert hat, einschließlich ihrer Benutzerdokumentation unter gleichzeitiger Übertragung der vorstehend aufgeführten Nutzungsrechte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland an einen Dritten weiterzuveräußern. Diese Be-rechtigung erstreckt sich nicht auf Kopien der Software oder von Teilen derselben.
Der Kunde hat dem neuen Nutzer eine Kopie dieser Vertragsbedingungen zu übergeben; der neue Nutzer hat gegenüber Bauknecht Softfolio.edv die Nutzungsrechte gemäß § 3 sowie die Regelungen zum Pro-grammschutz gemäß § 24 schriftlich anzuerkennen.
Die Wirksamkeit der Übertragung der Nutzungsrechte auf den neuen Nutzer steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass (i) der Kunde sämtliche bei ihm vorhandenen Installationen und Kopien löscht oder vernich-tet, (ii) der Kunde dem neuen Nutzer den von Bauknecht Softfolio.edv ausgelieferten Datenträger mit der Software übergibt, (iii) der Kunde Bauknecht Softfolio.edv die Übertragung schriftlich anzeigt und (iv) sich der neue Nutzer bei Bauknecht Softfolio.edv bzw. über Bauknecht Softfolio.edv beim jeweiligen Hersteller als solcher registrieren lässt.
Nach Eintritt der Bedingung gemäß vorstehendem Absatz erwirbt der neue Nutzer die Nutzungsrechte nach diesem Vertrag und tritt damit an die Stelle des Kunden. Gleichzeitig erlöschen alle dem Kunden in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte an der Software.
Die Nutzungsrechte des Kunden an per Download erworbener Software sind nicht übertragbar.

3.6

Die gemäß § 3 genannten Nutzungsrechte werden dem Kunden unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass er das Entgelt für die Überlassung der Software vollständig entrichtet hat.

§ 4

Durchführung

4.1






4.2

4.3


4.4

Soweit zwischen den Vertragspartnern vereinbart, installiert Bauknecht Softfolio.edv Hardware und Software vor Ort. In diesem Fall wird der Kunde die Installationsvoraussetzungen rechtzeitig schaffen, insbesondere das ggf. erforderliche lokale Netz bereitstellen.
Der Kunde sorgt dafür, dass spätestens im Zeitpunkt der Installation fachkundiges Bedienungspersonal zur Verfügung steht. Der Kunde wird die Installation gemäß § 11 abnehmen.
Bauknecht Softfolio.edv empfiehlt, dass die Mitarbeiter des Kunden, die mit der gelieferten Soft- und/oder Hardware arbeiten sollen, von Bauknecht Softfolio.edv geschult werden.

Soweit nicht anders vereinbart, ist es Aufgabe des Kunden, die Software und/oder Hardware in Betrieb zu nehmen. Dazu gehört auch, dass der Kunde diese unter den gegebenen Einsatzbedingungen überprüft, be-vor er sie produktiv einsetzt.

Der Kunde wird alle Leistungen von Bauknecht Softfolio.edv unverzüglich auf Fehlerfreiheit untersuchen, soweit das im ordnungsgemäßen Geschäftsgang angebracht ist. Das gilt auch für die Teile der Leistungen, die der Kunde nur gelegentlich einsetzt.

Alle Unterstützungsleistungen (insb. Installation, Einsatzvorbereitung und Demonstration der Betriebsbereit-schaft, Einweisung, Schulung oder Beratung) werden gesondert nach Aufwand vergütet, sofern nichts ande-res vereinbart wird.

§ 5

Vergütung, Zahlungen

5.1

Die Preise für Hardware verstehen sich ab Werk. Hardware-Zubehör – wie Datenträger, Leitungsverstärker, Daten- und Stromleitungen – ist im Lieferumfang nur soweit ausdrücklich vereinbart enthalten.

5.2

Erhöht oder senkt ein Vorlieferant von Bauknecht Softfolio.edv einen Listenpreis mit Wirkung für Bauknecht Softfolio.edv, kann Bauknecht Softfolio.edv die Änderung weiterreichen. Erhöhungen sind für die Lieferun-gen ausgeschlossen, für die ein Liefertermin innerhalb von vier (4) Monaten nach Vertragsabschluss verein-bart ist. Bei Preiserhöhungen über 10 % hinaus kann der Kunde innerhalb von dreißig (30) Tagen seit deren Mitteilung vom Vertrag zurücktreten.

5.3

Der Kaufpreis wird nach Installation fällig, wenn Bauknecht Softfolio.edv diese durchführt, sonst mit Liefe-rung.

5.4

Im Übrigen gelten die Regelungen in § 23.

3.

Gemeinsame Bedingungen für Dienst- und Werkleistungen

§ 6

Durchführung

6.1

Bauknecht Softfolio.edv wird die Leistungen entsprechend der vereinbarten Aufgabenstellung erbringen.

6.2

Soweit es erforderlich ist, die ursprünglich vereinbarten Anforderungen oder nachträglich vereinbarte Anfor-derungen (siehe § 8) zu detaillieren, tut Bauknecht Softfolio.edv dies mit Unterstützung des Kunden, erstellt ein Detailkonzept darüber und legt es dem Kunden zur Genehmigung vor. Der Kunde wird dazu innerhalb von zwei (2) Wochen Stellung nehmen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt das Detailkonzept als ge-nehmigt. Das genehmigte Detailkonzept ersetzt die bisherige Aufgabenstellung und ist verbindliche Vorgabe für die weitere Arbeit. Bauknecht Softfolio.edv wird das Detailkonzept im Laufe seiner Umsetzung bei Bedarf in Abstimmung mit dem Kunden verfeinern. Der Aufwand von Bauknecht Softfolio.edv für die in § 6.2 ge-nannten Leistungen wird gesondert beauftragt und vergütet.

§ 7

Unterstützung durch den Kunden

7.1

Der Kunde wird Bauknecht Softfolio.edv bei der Durchführung der von Bauknecht Softfolio.edv geschuldeten Leistungen unterstützen, soweit dies für die Erbringung dieser Leistungen erforderlich ist. Der Kunde wird Bauknecht Softfolio.edv hierbei im notwenigen Maß insbesondere
– Zugang zu eigenen Gebäuden und technischen Einrichtungen;
– Arbeitsplätze und Arbeitsmittel;
– Entwicklungs- sowie Testumgebungen mit ausreichenden Systemzeiten;
– Informationen und Unterlagen; sowie
– Mitarbeiter zur Durchführung der von Bauknecht Softfolio.edv geschuldeten Leistungen
zur Verfügung stellen.

7.2

Sofern der Kunde die erforderliche Unterstützung nicht leistet, hat Bauknecht Softfolio.edv hieraus resultie-rende Folgen, insbesondere Verzögerungen, nicht zu vertreten.

§ 8

Änderung der Aufgabenstellung

8.1

Änderungen (einschl. Ergänzungen) der vereinbarten Aufgabenstellung und aller Vereinbarungen, auf die sich die Änderungen auswirken, werden nach dem in diesem § 8 geregelten Verfahren behandelt.

8.2

Ein Änderungswunsch kann sowohl vom Kunden als auch von Bauknecht Softfolio.edv ausgehen. Will der Kunde die Aufgabenstellung ändern, ist Bauknecht Softfolio.edv zur Zustimmung verpflichtet, soweit es für Bauknecht Softfolio.edv zumutbar ist. Jeder Änderungswunsch ist dem jeweils anderen Vertragspartner schriftlich mitzuteilen.

8.3

Bauknecht Softfolio.edv untersucht die Änderung, ermittelt die Auswirkungen der Änderungen und stellt sie schriftlich dar. Hierbei wird Bauknecht Softfolio.edv insb. Folgendes ausführen:
– Beschreibung der Änderung und ihrer Auswirkung auf andere Vertragsdokumente,
– Auswirkungen auf den definierten Leistungsumfang und dadurch ausgelöste Veränderungen des Auf-wandes und der vereinbarten Termine.

8.4

Der Aufwand von Bauknecht Softfolio.edv für die in § 8.3 genannten Leistungen wird gesondert beauftragt und vergütet.

8.5

Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen auswirkt, kann jeder Vertragspartner eine angemessene Anpassung der getroffenen Vereinbarungen verlangen, insbeson-dere die Erhöhung der Vergütung und/oder die Verschiebung von Terminen.

8.6

Auf der Grundlage der Informationen gemäß § 8.3 wird der Kunde Bauknecht Softfolio.edv innerhalb von zwei (2) Wochen verbindlich mitteilen, ob er die Durchführung der Änderung wünscht oder den Vertrag un-verändert fortführen möchte. Äußert sich der Kunde binnen dieser Frist nicht, so gilt die Änderung als abge-lehnt.

§ 9

Nutzungsbereich

9.1

Soweit Urheberrechte an den von Bauknecht Softfolio.edv erstellten Arbeitsergebnissen entstehen, räumt Bauknecht Softfolio.edv dem Kunden das Recht ein, die betreffenden Arbeitsergebnisse umfassend für ei-gene Anwendungszwecke zu nutzen.

9.2

Für die Nutzungsrechte an von Bauknecht Softfolio.edv überlassener Standardsoftware gilt alleine Abschnitt II, insb. § 3.

4.

Ergänzende Bedingungen für Werkleistungen

§ 10

Lieferung von Programmen

10.1

Bauknecht Softfolio.edv liefert Programme, die auf Wunsch des Kunden durch Bauknecht Softfolio.edv modi-fiziert oder erstellt wurden, in dem jeweils vereinbarten Format (Objektcode oder Quellcode). Soweit kein Format vereinbart ist, liefert Bauknecht Softfolio.edv im Objektcode.
Eine Benutzerdokumentation zu diesen Programmen wird nur geliefert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

10.2

Standardbausteine, die Bauknecht Softfolio.edv in die Programme einbringt, liefert Bauknecht Softfolio.edv als Objektprogramme ohne systemtechnische Dokumentation.

§ 11

Abnahme

11.1

Der Kunde wird die Leistungen von Bauknecht Softfolio.edv überprüfen. Die Prüffrist beträgt zwei (2) Wo-chen. Bei Vertragsgemäßheit wird der Kunde nach Ablauf der Prüffrist die Abnahme erklären. Die Leis-tungen gelten als abgenommen, sobald deren Nutzbarkeit nach Ablauf der Prüffrist auf die Dauer einer Frist von zwei (2) weiteren Wochen nicht wegen gemeldeter Fehler erheblich eingeschränkt ist.
Bauknecht Softfolio.edv ist bereit, den Kunden bei einer Abnahmeprüfung gegen Vergütung nach Aufwand zu unterstützen. Der Kunde kann und soll Testfälle dafür unter Einhaltung einer Frist von einer (1) Woche stellen.

11.2

Soweit Teillieferungen vereinbart werden, werden diese jeweils für sich abgenommen. Das Zusammenwir-ken aller Teile wird innerhalb der Abnahmeprüfung für die letzte Teillieferung überprüft.

5.

Ergänzende Bedingungen für die Pflege von Software

§ 12

Gegenstand

12.1

Soweit die Softwarepflege vereinbart ist, erbringt Bauknecht Softfolio.edv die hierzu im Vertrag aufgeführten Leistungen.

12.2

Soweit nicht eine feste Laufzeit für die Softwarepflege vereinbart ist, wird diese von Bauknecht Softfolio.edv zunächst für ein (1) Jahr erbracht. Sie verlängert sich jeweils um ein (1) weiteres Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf vom Kunden oder von Bauknecht Softfolio.edv gekündigt wird.

12.3

Die im Rahmen der Softwarepflege vereinbarten Leistungen beziehen sich auf die jeweils neueste freigege-bene Standardversion der Programme und die jeweils vorhergehende Standardversion. Sie enden für die vorhergehende Standardversion frühestens sechs (6) Monate nach Freigabe der neuesten Standardversion.

12.4

Etwaige Gewährleistungspflichten von Bauknecht Softfolio.edv bleiben von den Regelungen zur Software-pflege unberührt.

§ 13

Fehlerbesichtigung

Soweit Fehlerbeseitigung als Pflegeleistung vereinbart worden ist, gilt:

13.1

Fehler werden definiert als Abweichungen von den Eigenschaften, die die betreffende Software gemäß den Vereinbarungen der Vertragspartner haben soll oder für ihre gewöhnliche Verwendung haben muss.

13.2

Für die Durchführung der Fehlerbeseitigung gilt § 28 entsprechend.

§ 14

Weiterentwicklung der zu pflegenden Standardprogramme

Ist im Rahmen der Softwarepflege die Lieferung von weiterentwickelten Versionen der Software vereinbart, gelten folgende Regelungen:

14.1

Bauknecht Softfolio.edv wird dem Kunden weiterentwickelte Standardversionen (Updates und Upgrades) einschließlich der zu diesen gehörenden Dokumentationen entsprechend § 2.3 nach deren Freigabe durch Bauknecht Softfolio.edv zur Verfügung stellen. Das gilt nicht für Erweiterungen oder neue Versionen, die Bauknecht Softfolio.edv in der Preisliste von Bauknecht Softfolio.edv als neue Programme gesondert anbie-tet; insbesondere wird Bauknecht Softfolio.edv solche Versionen gesondert anbieten, die aufgrund einer Än-derung der wesentlichen programmtechnischen Grundlagen oder Funktionen einen Technologiesprung be-inhalten.
Der Kunde wird weiterentwickelte Versionen testen, bevor er sie produktiv einsetzt.

14.2

Der Kunde wird dafür sorgen, dass seine IT-Anlage, auf der er die zu wartenden Programme betreibt, insb. deren Systemsoftware, jeweils den technischen Stand hat, den die zu wartenden Programme in ihrer jeweili-gen Version erfordern. Bauknecht Softfolio.edv wird den Kunden jeweils frühzeitig davon unterrichten, ab wann welcher technische Stand für die erforderlich ist. Der Kunde darf einen neuen Stand der Systemsoft-ware erst einführen, nachdem Bauknecht Softfolio.edv die Programme für diesen freigegeben hat. Der Kun-de wird Bauknecht Softfolio.edv vorab informieren, wenn der Kunde eine neue Version der benötigten Sys-temsoftware installieren will.

14.3

Bauknecht Softfolio.edv verpflichtet sich, eine weiterentwickelte Version der zu wartenden Programme zu lie-fern, wenn Änderungen gesetzlicher Vorschriften oder anderer für die Programme maßgeblicher Regelun-gen dies erfordern. Diese Pflicht besteht jedoch nur im Hinblick auf in Deutschland geltende Gesetze und Regelungen.

§ 15

Pflege von kundenspezifischer Programmierung

15.1

Solange eine Pflegevereinbarung für Standardprogramme besteht, ist Bauknecht Softfolio.edv auch ohne gesonderte Pflegevereinbarung bereit, die von Bauknecht Softfolio.edv erstellten Modifikationen, Erweite-rungen und Individualprogramme gegen Vergütung nach Aufwand zu warten.

15.2

Wenn für die kundenspezifische Programmierung Pflege gegen pauschale Vergütung vereinbart wird, gilt: Die Pflege der kundenspezifischen Programmierung beinhaltet die Übertragung der Programmierung in wei-terentwickelte Versionen der Standardprogramme, bei Bedarf auch die Anpassung von kundenspezifischen Zusatzprogrammen an weiterentwickelte Versionen der Standardprogramme.

§ 16

Vergütung für Softwarepflege

16.1

Soweit nicht anderweitig vereinbart, ist die Vergütung für die Softwarepflege vom Kunden für den jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraum im Voraus zu zahlen.

16.2

Bauknecht Softfolio.edv ist berechtigt, einmal pro Kalenderjahr die Vergütung für die Softwarepflege zu er-höhen. Bauknecht Softfolio.edv darf eine solche Preiserhöhung jedoch erstmals nach Ablauf des ersten Pflegejahres vornehmen. Beträgt die Erhöhung der Vergütung mehr als 10 %, kann der Kunde innerhalb ei-nes (1) Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung die Pflegevereinbarung zu dem Zeitpunkt schriftlich kündigen, an welchem die Erhöhung der Gebühren in Kraft treten soll.

6.

Ergänzende Bedingungen für die Pflege von Software

§ 17

Gegenstand

Auf Wunsch den Kunden führt Bauknecht Softfolio.edv generelle oder kundenspezifische Schulungen durch. Einzelheiten werden gesondert vereinbart.

§ 18

Anmeldung

Die Anmeldung zu den Schulungen kann nur per Fax oder E-Mail oder über das Internet erfolgen. Bau-knecht Softfolio.edv wird die Anmeldung schriftlich bestätigen. Bei kundenspezifischen Schulungen gilt der Auftrag des Kunden als Anmeldung.

§ 19

Vergütung, Zahlungen

19.1

Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise für die Schulungen je Teilnehmer. Die Gebüh-ren werden mit der Anmeldebestätigung durch Bauknecht Softfolio.edv fällig.

19.2

 

Sind Schulungen beauftragt, kann Bauknecht Softfolio.edv bei nicht fristgerechtem Eingang der Zahlung den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen bzw. die Durchführung der kundenspezifi-schen Schulung absagen.

§ 20

Stornierung

20.1

 

Der Kunde kann für jeden Teilnehmer einer Schulung bis spätestens vierzehn (14) Kalendertage vor Beginn der Schulung die Teilnahme stornieren. Storniert der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt, kann Bauknecht Softfolio.edv 50 % der auf den Teilnehmer entfallenden Teilnahmegebühr in Rechnung stellen; erfolgt eine Stornierung erst einen (1) Arbeitstag vor Beginn der Schulung oder später, kann Bauknecht Softfolio.edv die Gebühr voll berechnen. Dies gilt auch bei Nichterscheinen eines Teilnehmers, sofern der absagende Teil-nehmer oder der Kunde keinen Ersatzteilnehmer stellt.
Bei kundenspezifischen Schulungen gilt zusätzlich: Der Kunde kann nur bis spätestens einen (1) Monat vor Beginn der Schulungen die Durchführung insgesamt stornieren. Storniert der Kunde zu einem späteren Zeit-punkt, kann Bauknecht Softfolio.edv 50 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung stellen, es sei denn, der Termin für die Schulung wird einvernehmlich verschoben. Erfolgt eine Stornierung erst drei (3) Arbeitstage vor Beginn, kann Bauknecht Softfolio.edv die Gebühr voll berechnen, es sei denn, der Termin für die Schu-lung wird einvernehmlich verschoben. Bauknecht Softfolio.edv wird eine Verschiebung nicht unbillig verwei-gern.

20.2

 

Bauknecht Softfolio.edv behält sich vor, eine Veranstaltung jederzeit abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder organisatorische bzw. technische Gründe das gebieten, ins-besondere wenn der Referent erkrankt ist.

20.3

Bauknecht Softfolio.edv kann Referenten austauschen. In diesem Fall ist der Kunde weder zum Rücktritt von der Schulung noch zur Minderung der Teilnehmergebühr berechtigt.

§ 21

Rechte an Unterlagen

Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, behält sich Bauknecht Softfolio.edv alle Rechte an innerhalb der Schulungen von Bauknecht Softfolio.edv übergebenen Unterlagen von Bauknecht Softfolio.edv vor. Der Kunde darf diese weder vervielfältigen, bearbeiten, noch Dritten übermitteln oder sonst wie zugänglich ma-chen.

7.

Allgemeine Bedingungen

§ 22

Vorbehalt der Selbstbelieferung

Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

§ 23

Vergütung, Zahlungen

23.1

Die Vergütung für die Überlassung von Programmen wird nach erfolgter Lieferung fällig.

23.2

Soweit nicht ein Festpreis vereinbart ist, werden sämtliche Leistungen von Bauknecht Softfolio.edv nach Aufwand vergütet.
Soweit nach Aufwand vergütet wird, richten sich Stundensätze, Reisekosten und Nebenkosten nach der je-weils gültigen Preisliste von Bauknecht Softfolio.edv, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bauknecht Softfo-lio.edv kann monatlich abrechnen. Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind Reisekosten und Reisezeiten auch bei Festpreisen gesondert zu vergüten.

23.3

 

Zahlungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zu leisten.

23.4

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

23.5

Das Recht des Kunden zur Nutzung der von Bauknecht Softfolio.edv gelieferten Programme ruht, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist.

23.6

Der Kunde ist – unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen unvollständiger oder fehlerhafter Leistung seitens Bauknecht Softfolio.edv zu verweigern – nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder die von Bauknecht Softfo-lio.edv anerkannt worden sind.

§ 24

Pflichten des Kunden zum Programmschutz

24.1

Der Kunde erkennt an, dass die von Bauknecht Softfolio.edv gelieferten bzw. erstellten Programme samt Benutzerdokumentation und weiterer Unterlagen, auch in zukünftigen Versionen, urheberrechtlich geschützt sind und Betriebsgeheimnisse von Bauknecht Softfolio.edv bzw. des jeweiligen Herstellers darstellen. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzt Vorsorge, dass die Programme vor missbräuchlicher Nutzung geschützt wer-den.
Falls Bauknecht Softfolio.edv dem Kunden Quellprogramme zur Verfügung stellt, darf der Kunde diese Drit-ten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Bauknecht Softfolio.edv zugänglich machen. Bauknecht Softfolio.edv darf die Zustimmung nicht entgegen Treu und Glauben verweigern. Bauknecht Softfolio.edv braucht die Zustimmung jedoch nicht dafür zu geben, dass ein Dritter die Pflege der Programme übernimmt.

24.2

Der Kunde darf Vervielfältigungsstücke (Kopien) nur zu notwendigen Sicherungszwecken, als Ersatz oder – im Fall der Lieferung von Quellprogrammen – zur Fehlersuche erstellen. Der Vermerk auf dem gelieferten Datenträger über Programmname, Urheberrechtsinhaber und Lieferant ist auch auf Datenträger mit Kopien anzubringen.

24.3

Dem Kunden ist es untersagt, von den Programmen abgeleitete Programme zu erstellen.

24.4

Der Kunde darf die Benutzerdokumentation der Programme nur für interne Zwecke verwenden und diese nur im Rahmen des eigenen zulässigen Gebrauchs vervielfältigen. Der Kunde darf die Benutzerdokumenta-tion nicht übersetzen, ändern oder erweitern oder davon abgeleitete Werke erstellen.

§ 25

Datensicherung

25.1

Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Sicherung der von ihm gespeicherten Dateien und Daten selbst ver-antwortlich.

25.2

Soweit erforderlich, insb. soweit die Leistungen von Bauknecht Softfolio.edv zu Änderungen in den Datensi-cherungsabläufen des Kunden führen, wird Bauknecht Softfolio.edv den Kunden in die geänderten Datensi-cherungsabläufe einweisen.

§ 26

Fernbetreuung

26.1

Der Kunde wird Bauknecht Softfolio.edv auf Wunsch Fernbetreuung (Ferndiagnose und -korrekturen, Über-spielen von neuen Versionen) ermöglichen, soweit diese technisch machbar ist. Der Kunde wird dafür bei sich einen Anschluss an das Telekommunikationsnetz auf eigene Kosten zur Verfügung stellen, sodass die Systeme beider Seiten miteinander gekoppelt werden können. Soweit nichts anderes vereinbart ist, trägt der Kunde evtl. anfallende Leitungskosten.

26.2

Das Anmelden auf dem System des Kunden seitens Bauknecht Softfolio.edv erfolgt durch ein vom Kunden kontrolliertes Benutzerprofil/Kennwort. Aus Gründen des Datenschutzes gibt der Kunde die Leitung frei. Bauknecht Softfolio.edv wird den Kunden über die durchgeführten Maßnahmen informieren.

26.3

Ermöglicht der Kunde die Fernbetreuung nicht, erstattet er Bauknecht Softfolio.edv den dadurch verursach-ten Mehraufwand, auf jeden Fall Reisezeiten und Mehrkosten für die Beseitigung von Mängeln bzw. Fehlern.

§ 27

Auftragsdatenverarbeitung

27.1

Soweit Bauknecht Softfolio.edv im Rahmen der unter diesem Vertrag ausgeführten Leistungen (i) Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, die vom Kunden genutzt oder verarbeitet werden, und/oder (ii) diese per-sonenbezogenen Daten anderweitig verarbeiten oder nutzen muss, geschieht dies im Auftrag des Kunden gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dies gilt auch im Rahmen von bloßen Prüfungs- oder War-tungsarbeiten bzgl. der IT-Anlagen des Kunden oder bzgl. auf diesen IT-Anlagen befindlicher Software (sie-he § 11 Abs. 5 BDSG).

27.2

Bauknecht Softfolio.edv wird die personenbezogenen Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten oder nutzen. Gehen die Weisungen des Kunden über die Anforderungen des BDSG hinaus, hat der Kunde den Bauknecht Softfolio.edv hierdurch entstehenden Aufwand zu vergüten. Bauknecht Softfo-lio.edv wird den Kunden unverzüglich darauf hinweisen, wenn Bauknecht Softfolio.edv der Ansicht ist, dass eine Weisung von des Kunden gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt.

27.3

Der Kunde ist alleine verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen des anwendbaren Datenschutz-rechts im Hinblick auf (i) die Erhebung der betreffenden personenbezogenen Daten, (ii) die Offenlegung die-ser personenbezogenen Daten gegenüber Bauknecht Softfolio.edv sowie (iii) die von Bauknecht Softfo-lio.edv gemäß Auftrag oder auf Weisung des Kunden vorgenommene Verarbeitung dieser personenbezoge-nen Daten.

27.4

Der Kunde stellt Bauknecht Softfolio.edv von allen Rechten und Ansprüchen frei, die Dritte gegen Bauknecht Softfolio.edv wegen einer Verletzung der Pflichten des Kunden aus § 27.3 geltend machen. Der Kunde übernimmt ferner sämtliche Schäden, notwendigen und nützlichen Aufwendungen sowie sonstige angemes-senen Kosten (einschließlich Anwaltskosten), die Bauknecht Softfolio.edv dadurch entstehen, dass ein Drit-ter (einschließlich staatlicher Behörden) rechtliche Schritte (gerichtlich oder außergerichtlich) gegen Bau-knecht Softfolio.edv wegen einer Verletzung der Pflichten des Kunden aus § 27.3 einleitet oder unternimmt.
Vorstehender Absatz gilt nicht, soweit der Kunde die Verletzung der Pflichten aus § 27.3 nicht zu vertreten hat.

27.5

Bauknecht Softfolio.edv wird nur solche Mitarbeiter einsetzen, die Bauknecht Softfolio.edv vorab gemäß § 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet hat.

27.6

Bauknecht Softfolio.edv wird alle technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen, die erforderlich sind, um die für Bauknecht Softfolio.edv anwendbaren Vorschriften des BDSG zu erfüllen, insbesondere die in der Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG genannten Anforderungen.

27.7

Bauknecht Softfolio.edv teilt dem Kunden auf Anfrage die Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauf-tragten von Bauknecht Softfolio.edv mit.

27.8

Sofern Bauknecht Softfolio.edv für die Erfüllung der in § 27 dieses Vertrags genannten Aufgaben von Bau-knecht Softfolio.edv Dritte einsetzt, hat Bauknecht Softfolio.edv sicherzustellen, dass alle in § 27 genannten Pflichten von Bauknecht Softfolio.edv auch von diesen Dritten eingehalten werden.

27.9

Bauknecht Softfolio.edv wird alle personenbezogenen Daten, die Bauknecht Softfolio.edv im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung zur Kenntnis erlangt, vertraulich behandeln und sicher verwahren. Bauknecht Softfolio.edv darf diese Daten nicht an Dritte weitergeben, außer der Kunde hat zuvor ausdrücklich zuge-stimmt.

27.10

Bauknecht Softfolio.edv wird den Kunden auf sein schriftliches Verlangen hin bei der Wahrung der Rechte der Betroffenen, insbesondere im Hinblick auf die Benachrichtigung, Auskunftserteilung sowie die Berichti-gung, Sperrung oder Löschung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Möglichkeiten von Bau-knecht Softfolio.edv unterstützen. Der Kunde hat den Bauknecht Softfolio.edv hierdurch entstehenden Auf-wand zu vergüten.

27.11

Der Kunde kann sich nach vorheriger Abstimmung mit Bauknecht Softfolio.edv zu Prüfzwecken in den Be-triebsstätten von Bauknecht Softfolio.edv von der Angemessenheit der Maßnahmen zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Erfordernisse der für die Auftragsdatenverarbeitung einschlägigen Da-tenschutzgesetze überzeugen, vorausgesetzt das erfolgt zu den üblichen Geschäftszeiten von Bauknecht Softfolio.edv und ohne Störung des Betriebsablaufs von Bauknecht Softfolio.edv. Bauknecht Softfolio.edv verpflichtet sich, dem Kunden auf schriftliche Anforderung innerhalb angemessener Frist die Auskünfte zu erteilen, die zur Durchführung der Kontrolle der Pflichten von Bauknecht Softfolio.edv nach § 27 erforderlich sind.

§ 28

Vereinbarungen zur Mängelbeseitigung

28.1

Treten bei vertragsgemäßer Benutzung der Leistungen von Bauknecht Softfolio.edv Mängel auf, hat der Kunde diese in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Infor-mationen zu melden, und zwar auf Verlangen von Bauknecht Softfolio.edv schriftlich.
Voraussetzung für alle Ansprüche gegen Bauknecht Softfolio.edv ist, dass der betreffende Mangel reprodu-zierbar ist oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden kann.
Der Kunde hat Bauknecht Softfolio.edv im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Mängeln zu un-terstützen, insb. bei einem mangelhaften Programm auf Wunsch von Bauknecht Softfolio.edv das Pro-gramm, wie es bei Auftreten des Mangels benutzt wurde, zu übersenden und Maschinenzeit zur Verfügung zu stellen sowie Korrekturmaßnahmen oder Ersatzlieferungen, die Bauknecht Softfolio.edv bereitstellt, ein-zuspielen.

28.2

Bauknecht Softfolio.edv erbringt die Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Mängelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung in angemessener Frist. Bauknecht Softfolio.edv wird bei Mängeln, die den Einsatz eines Programms schwerwiegend beeinträchtigen, bei Bedarf eine Umgehungslösung vor der endgültigen Nacher-füllung bereitstellen.
Bauknecht Softfolio.edv braucht andere Mängel erst zu dem Zeitpunkt beseitigen, zu dem Bauknecht Softfo-lio.edv das im Rahmen sachgerechter Versionspflege einplant. Bauknecht Softfolio.edv wird auch für solche Mängel Umgehungslösungen bereitstellen, soweit das für Bauknecht Softfolio.edv zumutbar ist. Bei Pro-grammen, die ausdrücklich als solche von Vorlieferanten gekennzeichnet sind, braucht Bauknecht Softfo-lio.edv das nur zu tun, soweit Bauknecht Softfolio.edv dazu technisch in der Lage ist und das Bauknecht Softfolio.edv zu finanziell akzeptablen Konditionen möglich ist. Bauknecht Softfolio.edv wird aber Korrektur-maßnahmen, die beim Vorlieferanten bereits vorhanden sind, bereitstellen.

28.3

Alle Ansprüche gegen Bauknecht Softfolio.edv erlöschen für solche Produkte oder Leistungen von Bau-knecht Softfolio.edv, die der Kunde ändert oder in die er sonst wie eingreift, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist.

28.4

Bauknecht Softfolio.edv kann die Vergütung des eigenen Aufwands verlangen, soweit Bauknecht Softfo-lio.edv auf Grund einer Mängelmeldung tätig geworden ist, ohne dass der Kunde einen Mangel nachgewie-sen hat. Dies gilt nicht, soweit Bauknecht Softfolio.edv aufgrund einer Pflegevereinbarung mit dem Kunden ohnehin hätte tätig werden müssen.

28.5

Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Mängeln („Gewährleistungsfrist“) beträgt zwölf (12) Monate. Die Erweiterung des Benutzungsumfangs oder die Auslieferung einer weiterentwickelten Version im Rahmen der Pflege führen nicht zu einer neuen Verjährungsfrist.

§ 29

Haftung

29.1

Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Bauknecht Softfolio.edv (einschl. deren Erfüllungsgehilfen), gleich aus welchem Rechtsgrund, die im Zusammenhang mit diesem Rahmenvertrag oder den Einzelverträ-gen entstehen und die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertrags-pflicht verletzt worden ist, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde (Kardinalpflicht).
Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Einschränkungen gelten nicht, soweit die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von Bau-knecht Softfolio.edv gedeckt sind, vorausgesetzt der Versicherer hat an Bauknecht Softfolio.edv gezahlt. Bauknecht Softfolio.edv verpflichtet sich, die bei Abschluss dieses Vertrags bestehende Deckung aufrecht-zuerhalten.

29.2

Ansprüche wegen Körperschäden sowie Ansprüche auf der Grundlage des Produkthaftungsgesetzes blei-ben unberührt.

§ 30

Geheimhaltung

30.1

Die Vertragspartner verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese Informati-onen weder weiterzugeben, auf sonstige Art zu verwerten noch Dritte darüber in Kenntnis zu setzen.

30.2

„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die
(a) ihrer Natur nach vertraulich (Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse) sind,
(b) die als „vertraulich“ und/oder als „Eigentum/ … gehörend“ gekennzeichnet sind oder
(c) die der Geber – im Falle mündlicher Information – bei der Mitteilung als vertraulich oder als ihm gehö-rend bezeichnet oder die er innerhalb von zehn (10) Tagen nach Mitteilung schriftlich so bezeichnet.

30.3

Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem vertrauliche Informationen nicht mehr vertraulich sind, hat der Empfänger ver-trauliche Information vertraulich zu halten und sie Dritten nicht mitzuteilen. Er muss sie mit derselben Sorg-falt schützen, wie er normalerweise seine eigenen vertraulichen und ihm gehörenden Informationen behan-delt, in keinem Fall aber in weniger als in angemessener Weise.

30.4

Jeder Vertragspartner verpflichtet sich, vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeiter weiterzugeben, die diese zur Durchführung dieses Vertrags bzw. des jeweiligen Einzelauftrags benötigen, und steht dafür ein, dass diese Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Weitergabe entsprechend den Bedingungen dieses Vertrags zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

30.5

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, bleiben alle vertraulichen Informationen in der alleinigen Ver-fügungsgewalt des Gebers und dürfen vom Empfänger nur für diejenigen Zwecke verwendet werden, die vom Geber beabsichtigt oder von den Vertragspartnern vereinbart sind. Alle vertraulichen Informationen, einschließlich aller Kopien davon und alle Dokumente, Berichte, Arbeitspapiere oder andere Gegenstände, die vertrauliche Informationen enthalten, sind zu dem früheren der folgenden Zeitpunkte an den Geber zu-rückzugeben oder zu vernichten: nämlich wenn der Geber das verlangt, wenn der betreffende Einzelauftrag endet oder wenn dieser Vertrag endet. Der Empfänger wird schriftlich bestätigen, dass er diese Pflichten er-füllt hat.

30.6

Die vorstehenden Geheimhaltungspflichten bestehen nicht bezüglich solcher vertraulicher Informationen,
(a) die der Empfänger zum Zeitpunkt des Empfangs nachweislich bereits kennt oder
(b) die ohne Verschulden des Empfängers allgemein bekannt werden oder
(c) die der Empfänger von einem Dritten ohne weitere Geheimhaltungsverpflichtung und ohne Verletzung dieses § 30 erhält oder
(d) die der Empfänger unabhängig entwickelt oder
(e) die der Empfänger aufgrund Gesetzes bekannt geben muss. Voraussetzung ist, dass der Empfänger den Geber unverzüglich darüber informiert, so dass der Geber gerichtliche oder sonstige angemesse-ne Schutzmaßnahmen treffen kann. Der Empfänger wird nur solche Teile der Vertraulichen Informati-on weitergeben, die er aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung weitergeben muss. Er wird sich in-tensiv bemühen, die Weitergabe durch gerichtliche oder andere Maßnahmen zu vermeiden.

30.7

Die Beendigung dieses Vertrags beendet nicht die Geheimhaltungspflichten des Empfängers; diese Ver-pflichtungen bleiben darüber hinaus noch drei (3) Jahre in Kraft.

§ 31

Schlussbestimmungen

31.1

Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform.

31.2

Gerichtsstand im Verhältnis zu Kaufleuten ist der Sitz von Bauknecht Softfolio.edv.

31.3

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.